II | Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbeton-Konstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, kein Kunststoff) oder bei Fertighäusern: Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Profilblech, kein Kunststoff) |